Qualitätssicherungsrahmengesetz 2011 – Einrichtung einer zentralen Agentur und neue Akkreditierungsregeln
Ministerialentwurf vom 01.12.2010Zusammenfassung
Das Qualitätssicherungsgesetz schafft die Agentur AQA.Austria für die externe Qualitätssicherung aller tertiären Hochschulen und Zertifikatslehrgänge, regelt deren Audits und Akkreditierungen und führt eine 40 %‑Frauenquote in den Organen ein.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/2/2010XXIV
Qualitätssicherung
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung – Austria wird als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet und übernimmt die externe Qualitätssicherung aller tertiären Hochschulen sowie Zertifikatslehrgänge.
- Das Board besteht aus 14 Mitgliedern, darunter Experten aus Wissenschaft und Praxis, Vertreter der Studierenden sowie mindestens 40 % Frauen; die Mitglieder werden vom Bundesminister bzw. dem Beirat benannt.
- Die Qualitätssicherungsverfahren umfassen Audits (Prüfung des internen Qualitätsmanagements) und Akkreditierungen (Zulassung von Institutionen bzw. Studiengängen); beide Verfahren sind kostenpflichtig.
- Privatuniversitäten erhalten Akkreditierung nur, wenn sie mindestens zwei dreijährige Studiengänge plus ein weiterführendes Programm anbieten und eine Satzung mit Mindestinhalten vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.