Studienberatungspflicht und kapazitätsorientierte Zulassung bei Massenfächern
Ministerialentwurf vom 06.12.2010Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen verpflichtenden Nachweis einer Studienberatung für Studienanfänger ein und schafft eine vorübergehende Regelung, mit der die Bundesregierung bei stark nachgefragten Studien Kapazitätsbeschränkungen per Verordnung festlegen kann.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/7/2010XXIV
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Bewerber*innen müssen vor der ersten Zulassung zu einem Bachelor‑ oder Diplomstudium nachweisen, dass sie eine Studienberatung in Anspruch genommen haben.
- Ein neuer § 124c erlaubt es der Bundesregierung, für Studien mit außergewöhnlich hoher Nachfrage per Verordnung Kapazitätsbeschränkungen festzulegen.
- Das Auswahlverfahren darf nur dann eingesetzt werden, wenn ohne Qualitätsverlust oder Verletzung der Verpflichtungen aus § 54 Abs. 8 und § 59 Abs. 7 Kapazitätsengpässe bestehen.
- Bei Auswahlverfahren vor der Zulassung muss die prüfungsrelevante Lehrstoffabgrenzung spätestens sechs Monate vorher auf der Universitäts‑Homepage veröffentlicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.