<!--[0-->Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – Neuerungen im Führerscheingesetz<!--]-->
Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie – Neuerungen im Führerscheingesetz
Ministerialentwurf vom 21.12.2010

Zusammenfassung

Die Novelle harmonisiert das österreichische Führerscheinsystem mit EU‑Recht, führt neue Klassen ein, befristet bestimmte Fahrerlaubnisse und stärkt die Qualifikation von Fahrprüfern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2010XXIV
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Eine von einem EWR‑Staat ausgestellte Lenkberechtigung wird als österreichische Lenkberechtigung anerkannt, wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in Österreich hat.
  • Einführung der neuen Klassen AM, A1, A2 und A sowie Anpassungen bei den bestehenden Klassen (z. B. neue Leistungsgrenzen für A2).
  • Der Wohnsitzbegriff wird auf eine 185‑Tage‑Regel plus Bindungen ausgerichtet; bei gemischten persönlichen und beruflichen Bindungen gilt der Ort der persönlichen Bindungen.
  • Lenkberechtigungen für die Klassen AM, A1, A2, A, B und F werden auf 15 Jahre befristet; für schwere Klassen gelten kürzere Fristen ab dem 60. Lebensjahr.
Regierungsvorlage
Novelle des Führerscheingesetzes 2013
einfache Mehrheit XXIV 06.07.2011
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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