Zusammenfassung
Das ÖSG 2012 regelt Herkunftsnachweise, Anerkennung von Ökostromanlagen und Förderungen durch Einspeisetarife, Investitions‑ und Betriebskostenzuschüsse. Die Finanzierung erfolgt über die Ökostrompauschale, den Ökostromförderbeitrag und weitere Einnahmen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/30/2011XXIV
Energie
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert die Ziele: Erhöhung des Anteils Ökostrom, Sicherstellung der Versorgungssicherheit und effiziente Nutzung von Fördermitteln.
- Alle Erzeugungsanlagen haben das Recht, an das öffentliche Netz angeschlossen zu werden; die E‑Control überwacht die Gleichbehandlung der Netzbetreiber.
- Anlagenbetreiber erhalten nach Prüfung einen Anerkennungsbescheid, der die Art der Anlage (Ökostrom‑, Misch‑ oder Hybridanlage) und die notwendigen Unterlagen festlegt.
- Für bestimmte Technologien (Wind, PV, Biomasse, kleine Wasserkraft) besteht eine Kontrahierungspflicht zu festgelegten Einspeisetarifen; für andere Anlagen gilt die Marktpreisregelung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.