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Einrichtung eines verpflichtenden Obersten Sanitätsrats zur Gesundheitsberatung
Ministerialentwurf vom 11.04.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet ein verpflichtendes Beratungsgremium – den Obersten Sanitätsrat – für das Bundesministerium für Gesundheit ein und regelt dessen Aufgaben, Mitgliedschaft, Interessenskonflikte sowie die Möglichkeit, Fachausschüsse einzusetzen.
Bundesministerium für Gesundheit4/12/2011XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Gesundheit muss einen Obersten Sanitätsrat einrichten.
  • Der Rat ist eine beratende Kommission nach § 8 des Bundesministeriengesetzes und unterstützt den Minister in allen gesundheitsbezogenen Angelegenheiten.
  • Mitglieder werden für drei Jahre ernannt, können wiederernannt werden und ein Präsident sowie zwei Stellvertreter*innen werden bestellt.
  • Alle Mitglieder müssen zu Beginn und bei Änderungen mögliche Interessenskonflikte offenlegen; ein Verstoß führt zum Verlust der Mitgliedschaft.
Regierungsvorlage
Einrichtung und Regelung des Obersten Sanitätsrats
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2011
Gesetz
Image of politician Stöger Alois, diplômé

Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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