Zusammenfassung
Der Entwurf macht das Versorgungssicherungsgesetz von 1992 dauerhaft gültig und verlegt die Zuständigkeit für Kriseninterventionen auf den Bund.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/13/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft eine neue Verfassungsbestimmung (Artikel I), die das Versorgungssicherungsgesetz dauerhaft als Bundessache festlegt.
- Der bisherige § 21 Absatz 7 wird gestrichen, weil er nur für die befristete Fassung des Gesetzes nötig war.
- Durch die unbefristete Regelung kann die Bundesregierung im Krisenfall schnell Lenkungsmaßnahmen ergreifen, ohne jedes Mal ein neues Gesetz verabschieden zu müssen.
- Für die Verfassungsbestimmung ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und im Bundesrat erforderlich, was die Änderung politisch anspruchsvoll macht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.