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Einrichtung eines österreichischen Emissionshandelssystems (EZG 2011)
Ministerialentwurf vom 19.04.2011

Zusammenfassung

Das EZG 2011 richtet ein nationales Emissionshandelssystem ein, das seit 2005 für bestimmte Industrieanlagen und seit 2012 für Luftverkehr gilt und verpflichtende Genehmigungen, Monitoring‑ und Meldepflichten sowie Sanktionen bei Verstößen vorsieht.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft4/20/2011XXIV
Umwelt

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft ein Handelssystem für Treibhausgasemissionszertifikate, das ab dem 1. Januar 2005 für Anlagen gilt, die in Anhang 1, Anhang 3 oder einer Verordnung genannte Tätigkeiten ausführen.
  • Alle betroffenen Anlagen benötigen seit dem 1. Januar 2005 eine Genehmigung, die den Nachweis erbringt, dass Emissionen überwacht und jährlich bis zum 31. März gemeldet werden.
  • Die Zuteilung von Zertifikaten erfolgt über einen nationalen Plan, der eine Reserve von mindestens 1 % für neue Marktteilnehmer vorsieht und maximal 10 % der Gesamtmenge zur Versteigerung freigibt.
  • Betreiber von Anlagen und Luftfahrzeugen müssen Emissionen überwachen, ein Monitoring‑Konzept vorlegen und jährlich bis zum 31. März eine elektronische Emissionsmeldung übermitteln.
Regierungsvorlage
Einführung eines nationalen Treibhausgas‑Emissionshandelssystems (EZG‑2011)
einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Gesetz
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
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