Ärztegesetz‑Novelle 2011: Flexibilisierung, Datenanpassungen und erweiterte Schutzmaßnahmen
Ministerialentwurf vom 27.04.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ärztegesetz, um flexiblere Arbeitszeiten für Turnusärzte zu ermöglichen, Antragsverfahren zu vereinfachen, die Ärzteliste zu ergänzen und die Schweigepflicht bei Kindermissbrauch auszubauen. Zusätzlich werden Kammerumlagen neu berechnet, Disziplinarmaßnahmen verlängert und digitale Signaturen eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit4/28/2011XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Entwurf führt § 13c ein, der es ermöglicht, mit Turnusärzten abweichende Anwesenheitszeiten zu vereinbaren, wenn ein Facharzt in derselben Einheit anwesend ist und die zusätzliche Arbeitszeit höchstens fünf Stunden beträgt.
- Anträge für Gleichwertigkeitsprüfungen müssen künftig bei der Landesärztekammer des Berufssitzes oder Dienstorts eingereicht werden; fehlt ein solcher Sitz, ist die Österreichische Ärztekammer zuständig.
- In die Ärzteliste wird der Firmenwortlaut von Gruppenpraxen aufgenommen und ein Hinweis auf vorläufige Untersagungen der Berufsausübung (vgl. §§ 62, 138) ergänzt.
- Die Meldepflicht bei Einstellung der ärztlichen Berufsausübung wird von drei auf sechs Monate verlängert.
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