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Novelle des Unfalluntersuchungsgesetzes – Einführung unabhängiger Sicherheits­untersuchungsstellen für alle Verkehrsbereiche
Ministerialentwurf vom 11.05.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft unabhängige Sicherheits­untersuchungsstellen für Luftfahrt sowie für Schiene, Schifffahrt und Seilbahnen, die ausschließlich Ursachen von Unfällen ermitteln und Sicherheitsempfehlungen aussprechen dürfen. Die neuen Regelungen orientieren sich an der EU‑Verordnung 996/2010, erweitern Befugnisse der Untersuchungsorgane und führen einen Verkehrssicherheitsbeirat ein.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2011XXIV
Verkehr

Schwerpunkte

  • Zwei unabhängige Sicherheits­untersuchungsstellen werden eingerichtet – eine für Oberflächentransporte (Schiene, Schifffahrt, Seilbahnen) und eine für die Zivilluftfahrt.
  • Jede Stelle bekommt einen Leiter, der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ernannt wird; die Stellen erhalten ausreichende Mittel zur eigenständigen Durchführung von Untersuchungen.
  • Das Ziel jeder Sicherheits­untersuchung ist ausschließlich die Feststellung von Ursachen und das Erarbeiten von Sicherheitsempfehlungen – Schuld‑ oder Haftungsfragen dürfen nicht behandelt werden.
  • Eine Untersuchung muss eingeleitet werden, wenn ein schwerer Unfall vorliegt oder wenn zu erwarten ist, dass neue Erkenntnisse zur Vermeidung künftiger Vorfälle gewonnen werden können.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform der Sicherheitsuntersuchung bei Verkehrsunfällen
einfache Mehrheit XXIV 19.04.2012
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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