Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Anerkennungsverfahren für religiöse Bekenntnisgemeinschaften: Anträge werden online gestellt, Bekanntmachungen erfolgen im Internet und die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung werden klarer definiert. Zudem wird ein Verfahren zur Aufhebung einer bereits erteilten Anerkennung eingeführt.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/16/2011XXIV
Religion
Schwerpunkte
- Anträge auf Rechtspersönlichkeit müssen künftig online über die vom Kultusamt eingerichtete Homepage eingereicht werden.
- Bekanntmachungen von Anträgen, Ablehnungen und Aberkennungen erfolgen ab sofort im Internet statt im Amtsblatt der Wiener Zeitung.
- Für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft gelten nun drei alternative Modelle: (a) mindestens 20 Jahre Bestand, davon 10 Jahre organisiert und 5 Jahre als Bekenntnisgemeinschaft; (b) Einbindung in eine internationale Gemeinschaft mit mindestens 100 Jahren Bestand und 10 Jahre Tätigkeit in Österreich; (c) Einbindung in eine internationale Gemeinschaft mit mindestens 200 Jahren Bestand.
- Zusätzlich muss die Gemeinschaft mindestens 2 % der österreichischen Bevölkerung als Mitglieder nachweisen; wenn Volkszählungsdaten nicht verfügbar sind, kann ein anderer geeigneter Nachweis erbracht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.