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Novelle zur Anerkennung religiöser Bekenntnisgemeinschaften
Ministerialentwurf vom 15.05.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Anerkennungsverfahren für religiöse Bekenntnisgemeinschaften: Anträge werden online gestellt, Bekanntmachungen erfolgen im Internet und die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung werden klarer definiert. Zudem wird ein Verfahren zur Aufhebung einer bereits erteilten Anerkennung eingeführt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/16/2011XXIV
Religion

Schwerpunkte

  • Anträge auf Rechtspersönlichkeit müssen künftig online über die vom Kultusamt eingerichtete Homepage eingereicht werden.
  • Bekanntmachungen von Anträgen, Ablehnungen und Aberkennungen erfolgen ab sofort im Internet statt im Amtsblatt der Wiener Zeitung.
  • Für die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft gelten nun drei alternative Modelle: (a) mindestens 20 Jahre Bestand, davon 10 Jahre organisiert und 5 Jahre als Bekenntnisgemeinschaft; (b) Einbindung in eine internationale Gemeinschaft mit mindestens 100 Jahren Bestand und 10 Jahre Tätigkeit in Österreich; (c) Einbindung in eine internationale Gemeinschaft mit mindestens 200 Jahren Bestand.
  • Zusätzlich muss die Gemeinschaft mindestens 2 % der österreichischen Bevölkerung als Mitglieder nachweisen; wenn Volkszählungsdaten nicht verfügbar sind, kann ein anderer geeigneter Nachweis erbracht werden.
Regierungsvorlage
Änderung des Anerkennungsrechts für religiöse Bekenntnisgemeinschaften
einfache Mehrheit XXIV 07.07.2011
Gesetz
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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