Bundeszuschüsse für kostenfreie halbtägige Kindergartenförderung (2009‑2013)
Ministerialentwurf vom 23.05.2011Zusammenfassung
Der Bund stellt den Ländern jährlich 70 Millionen Euro bereit, um die kostenfreie halbtägige frühe Förderung in Kindergärten zu finanzieren. Die Mittel werden nach dem Anteil der fünfjährigen Kinder pro Bundesland verteilt, wobei für die Jahre 2011/12 und 2012/13 neue Verteilungsschlüssel festgelegt werden. Zusätzlich wird ein Evaluierungs‑ und Controlling‑Mechanismus eingeführt.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend5/24/2011XXIV
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2011
- Der Bund stellt den Ländern jedes Jahr 70 Millionen Euro bereit, um den Mehraufwand für die kostenfreie halbtägige Förderung zu decken.
- Die Verteilung der 70 Millionen Euro erfolgt nach dem Anteil der fünfjährigen Kinder pro Bundesland; die Prozentsätze variieren jährlich (z. B. 2011/12: Burgenland 3,02 %, Wien 20,76 %).
- Die Aufteilung zwischen Ländern und Gemeinden wird von den jeweiligen Gebietskörperschaften selbst vereinbart; fällt ein Land aus, wird sein Anteil neu auf die übrigen Länder verteilt.
- Der Bund übernimmt die Kosten der Evaluation; die Länder prüfen, ob die Erhalter die Mittel zweckgemäß einsetzen.
Dokumente (PDFs)
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