Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verbietet die geologische Speicherung von Kohlendioxid in Österreich, erlaubt jedoch kleine Forschungsprojekte bis 100 000 t und sieht eine Geldstrafe von bis zu 35 000 € für Verstöße vor.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend6/1/2011XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet grundsätzlich die Exploration von geologischen Strukturen und die dauerhafte Speicherung von CO₂ im gesamten Bundesgebiet.
- Ausgenommen sind Forschungs‑ und Entwicklungsprojekte mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100 000 t CO₂; für diese Ausnahmen ist die Zustimmung des Bundes nötig, wenn kohlenwasserstoffführende Strukturen genutzt werden.
- Die Bundesregierung muss bis zum 31. Dezember 2018 einen Evaluierungsbericht über das Verbot vorlegen, aus dem ggf. weitere gesetzliche Maßnahmen abgeleitet werden.
- Verstöße gegen das Verbot werden als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von bis zu 35 000 € bestraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.