<!--[0-->Erweiterung des Umweltstrafrechts zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/99/EG<!--]-->
Erweiterung des Umweltstrafrechts zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/99/EG
Ministerialentwurf vom 21.07.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Strafgesetzbuch um neue Umwelt‑Straftatbestände (Ozonschicht, geschützte Arten, Abfall) und passt die Strafprozessordnung an, um EU‑Umweltdirektiven zu erfüllen.
Bundesministerium für Justiz7/22/2011XXIV
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert „Lebensraum innerhalb eines geschützten Gebiets“ als jeden Lebensraum, der nach EU‑Vogelschutz‑ bzw. Naturschutzrichtlinien besonders geschützt ist.
  • Der Begriff „geschützte wildlebende Tierart“ wird eingeführt und bezieht sich auf Arten, die in der EU‑Fauna‑Flora‑Habitat‑Richtlinie gelistet sind.
  • Analog wird „geschützte wildlebende Pflanzenart“ definiert.
  • Neue Straftatbestände gegen die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen (Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze).
Regierungsvorlage
Umweltstrafrecht – Erweiterung des StGB und Anpassung der StPO
einfache Mehrheit XXIV 19.10.2011
Gesetz
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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