Novelle LFBAG – Flexibilisierung, Lernendenvertretung & internationale Anrechnung
Ministerialentwurf vom 14.07.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das LFBAG und das Landarbeitsgesetz: Er modernisiert Begriffe, erlaubt flexiblere Lehrzeiten, führt eine Lernendenvertretung (Vertrauensrat) ein und ermöglicht die Anrechnung von Auslandsprogrammen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/15/2011XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Ausdruck „in der ländlichen Hauswirtschaft“ wird zu „im ländlichen Betriebs‑ und Haushaltsmanagement“ geändert, um die moderne Praxis des landwirtschaftlichen Managements abzubilden.
- Lehrverhältnisse können um bis zu 18 Monate verlängert werden, wenn die Lehrkraft parallel eine weitere Ausbildung absolviert, die mit dem Lehrziel vereinbar ist.
- Bei gesundheitlichen Gründen kann die tägliche bzw. wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert werden; das Lehrverhältnis wird im gleichen Ausmaß verlängert, wobei die Gesamtdauer bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten darf.
- Ein Vertrauensrat wird für jede Ausbildungseinrichtung eingerichtet. Er wird von den Lernenden gewählt, vertritt deren wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle Interessen und hat ein Mitspracherecht bei Ausbildungsentscheidungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.