Moped‑Novelle 2009: neue Altersgrenzen, erweiterte Praxis‑Ausbildung & Gebühren‑Reduktion
Ministerialentwurf vom 23.02.2009Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Verkehrssicherheit, indem er das Mindestalter für den Mopedausweis auf 15 Jahre senkt, eine intensivere praktische Ausbildung vorschreibt und die Gebühren bei Führerschein‑Neuausstellungen auf einen Kosten‑Ersatz von 10 € reduziert.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/24/2009XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Der Mopedausweis wird zum Pflichtnachweis für das Lenken von Mopeds, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen; das Mindestalter beträgt 15 Jahre, bei Motorfahrrädern 16 Jahre.
- Die praktische Ausbildung wird erweitert: mindestens zwei Unterrichtseinheiten im öffentlichen Verkehr, die praktische Schulung muss auf dem Fahrzeug erfolgen, für das später die Berechtigung gelten soll; ein Fahrlehrer darf höchstens zwei Kandidaten gleichzeitig begleiten.
- Bei einem erneuten Verstoß in der dritten Verlängerung der Probezeit muss die Behörde eine verkehrspsychologische Untersuchung anordnen, statt ein automatisches Entziehungsverfahren einzuleiten.
- Bei der Neuausstellung von Führerscheinen (Klasse C/D) wird nur ein Kosten‑Ersatz von 10 € verlangt, die reguläre Gebühr entfällt; erwartete Mindereinnahmen für den Bund betragen ca. 1,48 Mio. €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.