Novelle zur Flexibilisierung und Qualitätssteigerung von Krankenanstalten
Ministerialentwurf vom 13.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Krankenanstalten‑ und Kuranstaltengesetz, indem er flexible Basis‑Krankenanstalten, reduzierte Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Kliniken) und verpflichtende Qualitätsberichte einführt, um die Versorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten.Bundesministerium für Gesundheit9/14/2011XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung von Standardkrankenanstalten der Basisversorgung, die in Einzugsgebieten mit weniger als 50 000 Einwohnern liegen oder schnell erreichbar sind und mindestens eine Abteilung für Innere Medizin, eine Basis‑Chirurgie‑Einheit und eine permanente Erstversorgung bieten.
- Einrichtung reduzierter Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Wochen‑ und Tageskliniken) zur flexiblen Bedarfsdeckung; ihre Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn die wirtschaftliche Auslastung einer regulären Abteilung nicht gewährleistet werden kann.
- Verpflichtung aller Krankenanstalten zur Teilnahme an einer regelmäßigen, österreichweiten Qualitätsberichterstattung und Datenübermittlung an das Bundesministerium für Gesundheit.
- Festlegung maximaler Bettenzahlen pro Fachbereich (nach Land und Versorgungsregion) sowie Veröffentlichung des Regionalen Strukturplans Gesundheit auf den jeweiligen Landes‑Homepages.
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