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Umsetzung EU‑Finanzrichtlinien und Stärkung der Aufsicht (Ministerialentwurf 2011)
Ministerialentwurf vom 20.09.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf passt österreichische Finanzgesetze an die EU‑Richtlinien 2010/76/EU und 2010/78/EU an. Er erweitert Melde‑ und Informationspflichten, führt neue Aufsichtsstrukturen wie den Vergütungsausschuss ein und stärkt die Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA.
Bundesministerium für Finanzen9/21/2011XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf führt neue Melde‑ und Informationspflichten ein, damit die FMA regelmäßig Daten zu Eigenkapital, Risikopositionen und Vergütung an die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) übermitteln kann.
  • Kreditinstitute müssen jederzeit über anrechenbare Eigenmittel in Höhe der in § 22 Abs. 1 genannten Beträge verfügen, darunter ein Mindest‑Eigenkapital von 8 % für das Kreditrisiko.
  • Ein Vergütungsausschuss wird in Instituten mit einer Bilanzsumme über einer Milliarde Euro eingerichtet, um die Vergütungs‑ und Anreizpolitik im Hinblick auf Risikosteuerung zu überwachen.
  • Bei einem Rückgang der Beteiligung eines Vereins an einer Aktiengesellschaft unter 26 % muss die FMA unverzüglich informiert werden und ein Auflösungsbeschluss des Obersten Organs ist erforderlich.
Regierungsvorlage
EU‑Umsetzung Finanzmarkt‑Reform 2011
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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