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Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes – höhere Einkommensgrenze, Pauschalzuschlag & Sanktionen
Ministerialentwurf vom 17.10.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Kinderbetreuungsgeld‑ und Familienlastenausgleichsgesetz: Er erhöht die Einkommensgrenze, führt einen 30 %‑Zuschlag für Selbständige ein, verschärft die Anspruchsvoraussetzungen und legt Sanktionen für fehlende Mitwirkung fest. Außerdem wird das Geld von Pfändung und Steuer befreit.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/18/2011XXIV
Familie

Schwerpunkte

  • Der Zuverdienst von Selbständigen wird um 30 % erhöht, sodass weitere Einkünfte besser berücksichtigt werden.
  • Die Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld wird von 5.800 € auf 6.100 € angehoben.
  • Anspruchsvoraussetzungen: mindestens sechs Monate durchgehende Erwerbstätigkeit vor der Geburt, Unterbrechungen dürfen insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertage betragen und es dürfen keine Arbeitslosenleistungen bezogen worden sein.
  • Bei Nichtbefolgung der Mitteilungs‑ und Mitwirkungspflichten können Geldstrafen bis zu 2.000 € verhängt werden.
Regierungsvorlage
Kinderbetreuungsgeld: Anhebung der Zuverdienstgrenze, 30 %‑Zuschlag und neue Sanktionen
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr.

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
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