Dienstrechts‑Novelle 2011 – umfassende Reform des Beamten‑ und Vertragsbedienstetenrechts
Ministerialentwurf vom 24.10.2011Zusammenfassung
Die Novelle 2011 überarbeitet zahlreiche Dienstrechtsgesetze, führt den Kinderzuschuss ein, stärkt Ausbildung und Praktika, verschärft Disziplinarvorschriften und legt neue Verwendungsbeschränkungen fest.Bundeskanzleramt10/25/2011XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Gesetzestext führt eine neue Regelung ein, die den Kinderzuschuss anstelle der alten Kinderzulage regelt.
- Für sechs Monate nach Auflösung des Dienstverhältnisses ist es Beamten untersagt, zu einem nicht-rechnungshof‑unterworfenen Rechtsträger zu wechseln, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit gefährdet wäre.
- Ein neues Ausbildungs‑ und Kurzpraktikumsmodell wird geschaffen, das monatliche Beiträge von 1 300 € bzw. 900 € vorsieht.
- Suspendierungen führen zu einer Kürzung des Monatsbezugs auf zwei Drittel, wobei bei Unterschreitung der Mindestsatzgrenze die Kürzung gemindert oder aufgehoben werden kann.
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