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Dienstrechts‑Novelle 2011 – umfassende Reform des Beamten‑ und Vertragsbedienstetenrechts
Ministerialentwurf vom 24.10.2011

Zusammenfassung

Die Novelle 2011 überarbeitet zahlreiche Dienstrechtsgesetze, führt den Kinderzuschuss ein, stärkt Ausbildung und Praktika, verschärft Disziplinarvorschriften und legt neue Verwendungsbeschränkungen fest.
Bundeskanzleramt10/25/2011XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext führt eine neue Regelung ein, die den Kinderzuschuss anstelle der alten Kinderzulage regelt.
  • Für sechs Monate nach Auflösung des Dienstverhältnisses ist es Beamten untersagt, zu einem nicht-rechnungshof‑unterworfenen Rechtsträger zu wechseln, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit gefährdet wäre.
  • Ein neues Ausbildungs‑ und Kurzpraktikumsmodell wird geschaffen, das monatliche Beiträge von 1 300 € bzw. 900 € vorsieht.
  • Suspendierungen führen zu einer Kürzung des Monatsbezugs auf zwei Drittel, wobei bei Unterschreitung der Mindestsatzgrenze die Kürzung gemindert oder aufgehoben werden kann.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Dienstrechts‑Novelle 2011/12 – umfassende Reform des öffentlichen Dienstes
einfache Mehrheit XXIV 07.12.2011
Gesetz
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Ostermayer Josef, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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