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Modernisierung des Bundestheater‑Organisationsgesetzes
Ministerialentwurf vom 15.11.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Bundestheaterorganisationsgesetz: Er stärkt die Aufsichtsratskontrolle, reduziert die Aufsichtsratgröße bei der Holding und schafft das Publikumsforum ab, behält jedoch die zweijährigen Publikumsgespräche bei.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2011XXIV
Darstellende Künste

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 12 Abs. 5 wird um das Wort „unverzüglich“ ergänzt, sodass Entscheidungen des künstlerischen Geschäftsführers sofort dem Aufsichtsrat gemeldet werden müssen.
  • Im Gesellschaftsvertrag der Bundestheater‑Holding wird die Zahl der Aufsichtsräte auf sieben reduziert; bei allen Tochtergesellschaften bleibt sie bei acht.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied kann vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden, wenn das bestellende oder entsendende Organ die Bestellung widerruft.
  • Ein Katalog von 18 Arten von Geschäften (z. B. Kauf/Verkauf von Beteiligungen, Immobilien, Kredite, Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern) darf nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats durchgeführt werden.
Regierungsvorlage
Änderungen im Bundestheaterorganisationsgesetz (Namensänderung, Aufsichtsratsbefugnisse, Publikumsgespräche)
einfache Mehrheit XXIV 29.03.2012
Gesetz
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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