Umsetzung des EU‑Strafregisteraustauschs und Erweiterung des Kinderschutzes
Ministerialentwurf vom 23.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz und die Strafprozessordnung, um den EU‑Rahmenbeschluss zum Austausch von Strafregisterdaten umzusetzen und den Kinderschutz zu stärken.Bundesministerium für Justiz1/24/2012XXIV
Strafrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer Datenpunkt wird eingeführt, der alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger durch Gerichte anderer EU‑Staaten erfasst – unabhängig davon, ob das Verhalten nach österreichischem Recht strafbar ist.
- Ein neuer Anhang (§ 9b) wird geschaffen, der bei jeder Strafregisterauskunft an andere EU‑Staaten die in § 2 Abs 1 Z 9 erfassten Daten mitliefert.
- Staatsangehörige anderer EU‑Staaten können nun Strafregisterbescheinigungen erhalten; die zuständige Behörde muss dafür bei Bedarf Informationen aus dem Herkunfts‑Strafregister einholen.
- Jugendwohlfahrtsträger erhalten ein erweitertes Auskunftsrecht, um bei Verdacht einer Kindesgefährdung unbeschränkt auf das Strafregister zuzugreifen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.