Zusammenfassung
Die Kartellgesetz‑Novelle 2012 verschärft die Bagatell‑Ausnahme, definiert neue Marktbeherrschungs‑Grenzwerte, erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und führt strengere Veröffentlichungs‑ sowie Gebührenregelungen ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/25/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Bagatell‑Ausnahme wird auf Marktanteile von maximal 10 % bei horizontalen und 15 % bei vertikalen Kartellen beschränkt, solange keine Preis‑ oder Absatzbeschränkung beabsichtigt wird.
- Ein neues Marktbeherrschungs‑Kriterium definiert, dass drei Unternehmen zusammen mindestens 50 % oder fünf Unternehmen mindestens zwei Drittel des relevanten Marktes besitzen dürfen, sofern kein wesentlicher Wettbewerb zwischen ihnen besteht.
- Die Frist für die Einreichung eines Prüfungsantrags im Fusionsverfahren kann auf Antrag des Anmelders um bis zu sechs Wochen verlängert werden (Stop‑the‑Clock).
- Die Bundeswettbewerbsbehörde erhält erweiterte Auskunfts‑ und Durchsuchungsbefugnisse, kann Unterlagen versiegeln und beschlagnahmen; Verstöße gegen diese Pflichten werden als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 50 000 € geahndet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.