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Förderkürzung für Parteiakademien & Transparenz bei Managergehältern
Ministerialentwurf vom 16.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf senkt 2012‑2016 jährlich 550 000 € der Förderung von Parteiakademien und legt neue, transparente Kriterien für die Vergütung von Leitungsorganen in staatsnahen Unternehmen fest.
Bundeskanzleramt2/17/2012XXIV
Presse

Schwerpunkte

  • Die jährliche Fördersumme für Parteiakademien wird von 2012 bis 2016 um 550 000 € gekürzt; die Kürzung wird nach der Zahl der Abgeordneten jeder Partei verteilt.
  • Der letzte Satz in § 6 Abs. 2 wird gestrichen; die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert.
  • § 7 definiert neue Kriterien für die Berechnung des Jahresgehalts von Leitungsorganen: Aufgaben, branchenübliche Vergütungen und wirtschaftliche Lage des Unternehmens werden berücksichtigt.
  • § 9 wird ergänzt, sodass die Regelungen von §§ 6 und 7 auf alle zukünftigen bzw. wiederholten Führungsaufträge nach Inkrafttreten am 1. März 2012 gelten.
Regierungsvorlage
1. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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