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Stabilitätsgesetz‑2012 – umfassende Steuer‑ und Sozialreformen
Ministerialentwurf vom 16.02.2012

Zusammenfassung

Der Stabilitätsgesetz‑Entwurf 2012 ändert zahlreiche Steuergesetze und führt u. a. neue Grenzen für ausländische Verluste, erweiterte Gewinnfreibeträge, einen Sondersteuersatz von 25 % für private Grundstücksverkäufe sowie eine pauschalierte jährliche Beihilfe von 122 Mio. € für Sozialversicherungsträger ein.
Bundesministerium für Finanzen2/17/2012XXIV
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Höchstwert für im Ausland nicht berücksichtigte Verluste wird eingeführt, sodass nur Verluste bis zur Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste anrechenbar sind.
  • Der Gewinnfreibetrag wird neu strukturiert: ein Grundfreibetrag bis 30 000 € und gestaffelte Investitions‑Freibeträge (13 %, 7 % und 4,5 %) bis maximal 45 350 € pro Jahr.
  • Für private Grundstücksverkäufe wird ein besonderer Steuersatz von 25 % festgelegt, der bei Anwendung nicht in das zu versteuernde Gesamteinkommen einfließt.
  • Die Immobilienertragsteuer wird auf 25 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt und muss spätestens am 15. Tag des zweiten Folgemonats nach Zufluss entrichtet werden; sie gilt als abgegolten, wenn sie durch den Parteienvertreter selbst berechnet wird.
Regierungsvorlage
1. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
Image of politician Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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