Zusammenfassung
Der Stabilitätsgesetz‑Entwurf 2012 ändert zahlreiche Steuergesetze und führt u. a. neue Grenzen für ausländische Verluste, erweiterte Gewinnfreibeträge, einen Sondersteuersatz von 25 % für private Grundstücksverkäufe sowie eine pauschalierte jährliche Beihilfe von 122 Mio. € für Sozialversicherungsträger ein.Bundesministerium für Finanzen2/17/2012XXIV
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Höchstwert für im Ausland nicht berücksichtigte Verluste wird eingeführt, sodass nur Verluste bis zur Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste anrechenbar sind.
- Der Gewinnfreibetrag wird neu strukturiert: ein Grundfreibetrag bis 30 000 € und gestaffelte Investitions‑Freibeträge (13 %, 7 % und 4,5 %) bis maximal 45 350 € pro Jahr.
- Für private Grundstücksverkäufe wird ein besonderer Steuersatz von 25 % festgelegt, der bei Anwendung nicht in das zu versteuernde Gesamteinkommen einfließt.
- Die Immobilienertragsteuer wird auf 25 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt und muss spätestens am 15. Tag des zweiten Folgemonats nach Zufluss entrichtet werden; sie gilt als abgegolten, wenn sie durch den Parteienvertreter selbst berechnet wird.
Regierungsvorlage
1. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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