Stabilitätsgesetz 2012 – Reform des Beamten‑Pensions- und Versetzungsrechts
Ministerialentwurf vom 16.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 modernisiert das Beamtenrecht, indem er die Korridorpension auf 480 Monate anhebt, den verlängerten Dienstplan abschafft und ein neues IT‑gestütztes Personalmanagement einführt. Gleichzeitig wird eine einmalige Kontoerstgutschrift für bestimmte Pensionäre eingeführt, um die Angleichung an das allgemeine Pensionssystem zu ermöglichen.Bundeskanzleramt2/17/2012XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Korridorpension wird von 450 auf 480 Monate erhöht, wodurch die Anspruchsvoraussetzungen strenger werden.
- Der verlängerte Dienstplan wird vollständig abgeschafft, wodurch die entsprechenden Sondervergütungen entfallen.
- Es wird ein neues Verfahren für amtswegige Versetzungen eingeführt, das auch über die Grenzen von Besoldungsgruppen hinweg gilt.
- Für Beamte, die nach dem 31. Dezember 1975 geboren sind, wird eine einmalige Kontoerstgutschrift eingeführt, um die bisherigen Pensionsansprüche in das allgemeine Pensionssystem zu übertragen.
Regierungsvorlage
2. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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