Zusammenlegung des Verkehrs‑Arbeitsinspektorats in die Arbeitsinspektion
Ministerialentwurf vom 16.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf hebt das Verkehrs‑Arbeitsinspektorat auf, überträgt alle Aufgaben auf die Arbeitsinspektion und passt zahlreiche Gesetze an, um ein zentrales Kompetenzzentrum für Arbeitsschutz zu schaffen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/17/2012XXIV
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Das Bundesgesetz über die Verkehrs‑Arbeitsinspektion wird aufgehoben; alle Aufgaben und Befugnisse gehen zum 1. Juli 2012 auf die Arbeitsinspektion im BMASK über.
- Die Arbeitsinspektionsorgane erhalten das Recht, Privatstraßen, Treppelwege und Flughafengelände zu befahren sowie Filmaufnahmen zur Beweissicherung anzufertigen.
- Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle, die nicht bereits nach § 363 Abs. 1 ASVG meldepflichtig sind, dem Arbeitsinspektorat melden; das gilt auch für Unfälle auf Seeschiffen.
- Das neue § 13a regelt Sonderbestimmungen für die Einsicht in Unterlagen von Behörden und Kommissionen, wenn dort Unfälle im Verkehrsbereich untersucht werden.
Regierungsvorlage
2. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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