Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Pensionsversicherung durch höhere Beiträge, ein höheres Tätigkeitsschutzalter und die Einführung einer einmaligen Kontoerstgutschrift statt der komplexen Parallelrechnung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/17/2012XXIV
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Hauptverband muss alle drei Jahre einen Bericht über Versicherungszeiten, Aufwendungen und Wanderversicherung vorlegen.
- Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage wird ab 1. Januar 2013 um 3 € aufgestockt (z. B. 141 € für 2013).
- Das Tätigkeitsschutzalter wird schrittweise von 57 Jahren auf 60 Jahre angehoben (58 Jahre ab 2013/14, 59 Jahre ab 2015/16, 60 Jahre ab 2017).
- Der Prozentsatz für die fiktive Ausgleichszulage wird von 15 % auf 13 % gesenkt.
Regierungsvorlage
2. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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