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Gesundheits‑, Lebensmittel‑ und Sozialversicherungsreform 2009
Ministerialentwurf vom 12.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Bundesgesetze, um die Agentur für Ernährungssicherheit finanziell besser auszustatten, Personal aus dem Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst dauerhaft zuzuweisen, Gebühren für amtliche Kontrollen abzuschaffen und ein Impfprogramm bei Tierseuchen zu ermöglichen, wobei der Bund die Impfkosten übernimmt.
Bundesministerium für Gesundheit3/13/2009XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Agentur muss jährlich ein Arbeitsprogramm vorlegen, das sich auf die im Gesetz festgelegten Mittel bezieht und von den zuständigen Ministern genehmigt wird.
  • Nur der Leiter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit bzw. der Vorsitzende des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen kann die Verschwiegenheitspflicht von Beamten aufheben; für bestimmte Beamte ist zusätzlich der Bundesminister für Gesundheit zuständig.
  • Die wirtschaftliche Entwicklung der Agentur wird regelmäßig geprüft; je nach Ergebnis kann die Basiszuwendung gekürzt oder erhöht werden.
  • Beamte des Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienstes können bis spätestens 31. Dezember 2010 in die Agentur übernommen werden.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2009 – Omnibus‑Änderungen
2/3 Mehrheit XXIV 19.05.2009
Gesetz
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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