Reform der Arbeitslosenversicherung und Einführung einer Auflösungsabgabe
Ministerialentwurf vom 19.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz: er führt einen täglichen Zusatzbetrag für Schulungsmaßnahmen ein, erweitert den Ausschluss vom Arbeitslosengeld auf Personen mit Pensionsansprüchen und ausländischen Renten, richtet eine Auflösungsabgabe von 110 € für Arbeitgeber ein und reformiert die Altersteilzeit, wobei Blockzeit‑Modelle entfallen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/20/2012XXIV
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
- Der Antrag schließt Personen, die bereits eine Alterspension erhalten oder Anspruch darauf haben, von der Arbeitslosenversicherung aus.
- Für Personen, die einer ärztlichen Untersuchung nachkommen, gelten die Regelungen zu Arbeitsbereitschaft und -willigkeit bis zum Erhalt des ärztlichen Gutachtens nicht.
- Während Nach‑ und Umschulungsmaßnahmen erhalten Arbeitslose einen täglichen Zusatzbetrag von 1,86 € zur Deckung ihrer Mehraufwendungen.
- Der Ausschluss vom Arbeitslosengeld gilt auch bei Bezug vergleichbarer ausländischer Rentenleistungen.
Regierungsvorlage
2. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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