Umstrukturierung der Bundesimmobilien und Verknüpfung von Schönbrunn‑ und Marchfeld‑Gesellschaften
Ministerialentwurf vom 19.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Gesetze, um marktgängige Bundesimmobilien in eine neue Tochter‑GmbH auszulagern und die Kultur‑ und Betriebs GmbH von Schönbrunn mit der Marchfeldschlösser‑Gesellschaft zu verknüpfen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/20/2012XXIV
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
- Die BIG darf marktgängige Liegenschaften an eine neu zu gründende Tochter‑GmbH übertragen, wobei Bildungsimmobilien ausgenommen sind.
- Bei der Übertragung gehen die meisten Aufgaben, Rechte und Pflichten der BIG auf die Tochter‑GmbH über, außer die Möglichkeit, Architektenwettbewerbe auszuschreiben.
- Die Steuerbefreiung nach § 45 gilt ebenfalls für die Übertragung von Vermögen an die Tochter‑GmbH.
- Die SSKB übernimmt die Anteile an der MRBG und muss damit den kulturpolitischen Auftrag aus dem Marchfeldschlösser‑Gesetz finanzieren.
Regierungsvorlage
2. Stabilitätsgesetz 2012
einfache Mehrheit XXIV 28.03.2012
Gesetz
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