Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2012
- Ein neuer § 6a führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, sodass der Beschäftiger für überlassene Arbeitskräfte wie für eigene Arbeitnehmer gilt.
- Melde‑ und Informationspflichten werden ausgebaut: Überlasser müssen den Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft über wesentliche Arbeitsbedingungen informieren; der Beschäftiger muss dem Überlasser gleichfalls Auskunft geben.
- Für grenzüberschreitende Überlassungen wird ein Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Unfall und Kündigungsentschädigung festgeschrieben.
- Verstärkte Sanktionen: Verstöße gegen die neuen Regelungen können Geldstrafen von 1 000 € bis 10 000 € nach sich ziehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.