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Stärkung des Arbeitnehmerschutzes bei Zeitarbeit
Ministerialentwurf vom 20.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2012
  • Ein neuer § 6a führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, sodass der Beschäftiger für überlassene Arbeitskräfte wie für eigene Arbeitnehmer gilt.
  • Melde‑ und Informationspflichten werden ausgebaut: Überlasser müssen den Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft über wesentliche Arbeitsbedingungen informieren; der Beschäftiger muss dem Überlasser gleichfalls Auskunft geben.
  • Für grenzüberschreitende Überlassungen wird ein Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Unfall und Kündigungsentschädigung festgeschrieben.
  • Verstärkte Sanktionen: Verstöße gegen die neuen Regelungen können Geldstrafen von 1 000 € bis 10 000 € nach sich ziehen.
Regierungsvorlage
Reform der Arbeitskräfteüberlassung und Einrichtung eines Weiterbildungsfonds
einfache Mehrheit XXIV 16.10.2012
Gesetz
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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