Umsetzung EU‑Verordnung 1031/2010 für Zwei‑Tag‑Spots im Emissionszertifikatemarkt
Ministerialentwurf vom 07.10.2012Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Börse‑, Bank‑ und Wertpapieraufsichtsgesetz an die EU‑Verordnung 1031/2010 an, indem er Insider‑ und Marktmanipulationsregeln für Zwei‑Tag‑Spots einführt und der FMA neue Aufsichtsbefugnisse gibt. Alle Änderungen gelten ab 1. Januar 2013.Bundesministerium für Finanzen10/8/2012XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert Insider‑Information für Zwei‑Tag‑Spots, sodass jede nicht‑öffentliche, präzise Information, die den Preis eines Spot‑ oder Future‑Gebotes beeinflussen könnte, als Insider‑Information gilt.
- Der Entwurf erweitert den Begriff der Marktmanipulation um falsche Signale und irreführende Informationen, die den Preis von Zwei‑Tag‑Spots oder Fünf‑Tag‑Futures beeinflussen können.
- Die FMA erhält die Befugnis, das Einstellen, Ändern oder Zurückziehen von Geboten für Zwei‑Tag‑Spots zu genehmigen oder zu untersagen.
- Die FMA muss mit den Aufsichtsbehörden anderer EU‑Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Marktmissbrauchsfälle zu bearbeiten.
Stimmungsbarometer. Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?
Grafik wird nach Eingabe freigeschalten. Die Ergebnisse werden anonym gespeichert.
Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.