Novelle der Straßenverkehrsordnung – Begegnungszonen, Fahrradstraßen & vereinfachter Behinderten‑Parkausweis
Ministerialentwurf vom 08.10.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die StVO: Er führt Begegnungszonen, neue Fahrradstraßen und nicht‑benutzungspflichtige Radwege ein, vereinfacht den Behinderten‑Parkausweis und ermöglicht Hebammen das Parken bei Geburtshilfe.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/9/2012XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Verkehrsbereich „Begegnungszone“ wird eingeführt, in dem Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn gemeinsam nutzen dürfen; dort gilt ein Tempolimit von 20 km/h und das Halten ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
- Hebammen dürfen ihr Fahrzeug bei Geburtshilfe an Halteverbotsstellen abstellen, wenn kein Platz in der Nähe ist; das Fahrzeug muss mit dem Schild „Hebamme im Dienst“ gekennzeichnet werden.
- Der Behinderten‑Parkausweis wird als Anhang zum Behindertenpass ausgestellt; die Berechtigung basiert nun auf der Zusatz‑Eintragung im Pass und nicht mehr auf einer dauerhaften Gehbehinderung.
- Fahrradstraßen können von Behörden eingerichtet werden; dort ist Fahrzeugverkehr grundsätzlich verboten, Ausnahmen dürfen nur bestimmte Einsatzfahrzeuge nutzen und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.