Verlängerung der Bundeszuschüsse für kostenlose halbtägige Kindergartenförderung (2009‑2015)
Ministerialentwurf vom 17.02.2013Zusammenfassung
Der Bund und die neun Länder verlängern die Finanzierung der kostenlosen, verpflichtenden halbtägigen Kindergartenförderung für 5‑jährige Kinder bis zum Jahr 2014/15. Jährlich stellt der Bund 70 Mio € bereit, verteilt nach dem Anteil der 5‑jährigen Kinder pro Bundesland.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/18/2013XXIV
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2013 Außer Kraft ab 31.08.2015
- Ziel: Fortführung der kostenlosen, verpflichtenden halbtägigen Förderung für alle 5‑jährigen Kinder bis zum Kindergartenjahr 2014/15.
- Finanzierung: Der Bund stellt jährlich 70 Mio € bereit; die Mittel werden nach dem Anteil der 5‑jährigen Kinder pro Bundesland verteilt (z. B. Wien ca. 22 % im Jahr 2014/15).
- Inkrafttreten: Die Vereinbarung gilt ab 01.09.2013, sofern bis zum 31.08.2013 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; das Ende ist mit Ablauf des letzten Förderjahres am 31.08.2015.
- Umverteilung: Wenn ein Land nicht teilnimmt, wird dessen Anteil neu berechnet und auf die übrigen Länder umverteilt.
Dokumente (PDFs)
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