Verschärfung von Alkohol‑ und Geschwindigkeitsdelikten im Straßenverkehr (13. FSG‑Novelle)
Ministerialentwurf vom 20.04.2009Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft das Führerscheingesetz und die Straßenverkehrsordnung: Er verbietet während einer Lenkberechtigung‑Entziehung das Fahren von Leichtkraftfahrzeugen, führt verpflichtende Verkehrscoachings für Alkoholdelikte ab 0,8 ‰ ein, erhöht die Entzugsdauer und die Geldstrafen sowie Mindeststrafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Alle Regelungen gelten ab dem 1. September 2009.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2009XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Während einer Entziehung der Lenkberechtigung für die Klassen A, B oder F ist das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ebenfalls verboten.
- Bei einem Alkoholdelikt ab 0,8 ‰ muss die Behörde ein Verkehrscoaching anordnen; bei Wiederholung innerhalb von fünf Jahren ist zusätzlich eine Nachschulung vorzusehen.
- Die Mindestdauer des Entzugs der Lenkberechtigung wird je nach Promille‑Bandbreite auf vier bis zwölf Monate erhöht; bei Wiederholung kann die Dauer bis zu zwölf Monate betragen.
- Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie erhält die Befugnis, per Verordnung Inhalt, zeitlichen Umfang und Kosten des Verkehrscoachings festzulegen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verschärfung von Strafen und Einführung von Mopedausweis
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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