Novelle des FTEG – neue Terminologie, zentrale Aufsicht und höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 26.03.2013Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das FTEG: Er ersetzt die Formulierung "In Verkehr bringen" durch "Bereitstellen auf dem Markt", führt neue Definitionen für Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer ein, zentralisiert die Aufsicht und stärkt die Strafandrohen bis zu 58 000 Euro.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/27/2013XXIV
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Schwerpunkte
- Der Begriff "In Verkehr bringen" wird durch "Bereitstellen auf dem Markt" ersetzt, um die Terminologie an EU‑Recht anzupassen.
- Neue Definitionen für Hersteller, Bevollmächtigten, Einführer und weitere Begriffe werden eingeführt, um die EU‑Vorgaben zu übernehmen.
- Ein neues Aufsichtsrahmenwerk (§ 14a‑f) führt verbesserte Maßnahmen wie Verbesserungsauftrag, Rücknahme und Rückruf ein und ermöglicht schnelle Eingriffe bei akuten Gefahren.
- Die Höchststrafe für Verstöße wird auf bis zu 58 000 Euro erhöht, um die Durchsetzung zu stärken.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.