Zusammenfassung
Der Entwurf passt vier Gesetze an, um EU‑Zählungs‑ und Energieeffizienz‑Vorgaben zu erfüllen und ein zentrales Unternehmens‑ sowie Gebäude‑Register mit Online‑Datenaustausch einzuführen.Bundeskanzleramt4/8/2009XXIV
Statistik
Schwerpunkte
- Die Volks‑ und Wohnungszählung wird künftig alle zehn Jahre zum Stichtag 31. Oktober durchgeführt, um den EU‑Anforderungen zu entsprechen.
- Im Gebäude‑ und Wohnungsregister werden künftig Daten zu Energieausweisen erfasst, um die EU‑Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzen.
- Ein zentrales Unternehmensregister wird eingerichtet, das sowohl Identitäts‑ als auch statistische Unternehmensdaten enthält und als Basis für das geplante Unternehmensservice‑Portal dient.
- Eine Online‑Applikation (Adress‑GWR‑Online) wird bereitgestellt, über die Daten unentgeltlich von Behörden und Unternehmen ausgetauscht werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.