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Postmarktgesetz – Grundversorgung, Qualitätsstandards und Finanzierungsmechanismus
Ministerialentwurf vom 20.04.2009

Zusammenfassung

Das Postmarktgesetz schafft einen flächendeckenden, preiswerten Universaldienst, legt Mindeststandards für Post‑Geschäftsstellen fest und regelt die Finanzierung über einen Ausgleichsfonds.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2009XXIV
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Das Gesetz hat das Ziel, allen Menschen im Bundesgebiet preiswerte und qualitativ hochwertige Grundpostdienste zu garantieren.
  • Der Universaldienst umfasst Briefsendungen bis 2 kg, Pakete bis 10 kg sowie Einschreib‑ und Wertsendungen, die flächendeckend angeboten werden müssen.
  • Mindestens 1 650 Post‑Geschäftsstellen müssen landesweit vorhanden sein; in Städten über 10 000 Einwohner muss die nächste Filiale höchstens 2 000 m entfernt sein, sonst maximal 10 000 m.
  • Wird die Belastung des Universaldienstbetreibers mit den Nettokosten des Universaldienstes über 2 % seiner Gesamtkosten, kann er einen finanziellen Ausgleich aus einem von allen Konzessions‑Dienstleistern zu zahlenden Ausgleichsfonds erhalten.
Regierungsvorlage
Postmarktgesetz – Sicherung des Universaldienstes
einfache Mehrheit XXIV 18.11.2009
Gesetz
Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 64

SPÖ

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
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