Postmarktgesetz – Grundversorgung, Qualitätsstandards und Finanzierungsmechanismus
Ministerialentwurf vom 20.04.2009Zusammenfassung
Das Postmarktgesetz schafft einen flächendeckenden, preiswerten Universaldienst, legt Mindeststandards für Post‑Geschäftsstellen fest und regelt die Finanzierung über einen Ausgleichsfonds.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/21/2009XXIV
Post- und Fernmeldewesen
Schwerpunkte
- Das Gesetz hat das Ziel, allen Menschen im Bundesgebiet preiswerte und qualitativ hochwertige Grundpostdienste zu garantieren.
- Der Universaldienst umfasst Briefsendungen bis 2 kg, Pakete bis 10 kg sowie Einschreib‑ und Wertsendungen, die flächendeckend angeboten werden müssen.
- Mindestens 1 650 Post‑Geschäftsstellen müssen landesweit vorhanden sein; in Städten über 10 000 Einwohner muss die nächste Filiale höchstens 2 000 m entfernt sein, sonst maximal 10 000 m.
- Wird die Belastung des Universaldienstbetreibers mit den Nettokosten des Universaldienstes über 2 % seiner Gesamtkosten, kann er einen finanziellen Ausgleich aus einem von allen Konzessions‑Dienstleistern zu zahlenden Ausgleichsfonds erhalten.
Dokumente (PDFs)
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