Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Betretungsverbots des Sicherheitspolizeigesetzes auf Schulen und Kindertagesstätten, führt eine Verwaltungsstrafe für Missachtung einstweiliger Verfügungen ein und stärkt den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt.Bundesministerium für Inneres5/2/2013XXIV
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2013
- Erweiterung des Betretungsverbots: Gefährden Personen dürfen neben Wohnungen auch Schulen und Kindertagesstätten nicht betreten, wenn Gefahr für das Kind besteht.
- Die Sicherheitsbehörden erhalten die Befugnis, den Gefährder zu identifizieren und das Betretungsverbots durchzusetzen.
- Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes müssen den Kinder‑ und Jugendhilfeträger unverzüglich über die Verhängung eines Betretungsverbotes informieren.
- Das Betretungsverbots ist eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 500 Euro bzw. bei Nichtbezahlung mit bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.