Stärkung des Kinderschutzes durch erweiterte polizeiliche Befugnisse
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Die SPG-Novelle 2013 stärkt den Schutz von Kindern durch die Ausweitung von Betretungsverboten auf Schulen und Kindergärten sowie die Einführung von Strafen bei Missachtung von Schutzanordnungen.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Ausweitung des Schutzes für Kinder auf Orte wie Schulen, Kindergärten und Horts.
Ein Betretungsverbot kann nun auch für Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen im Umkreis von 50 Metern ausgesprochen werden.
Schulleiter und Einrichtungsleiter werden über Betretungsverbote informiert, um Schutzmaßnahmen (z. B. bei der Abholung) einzuleiten.
Missachtung von gerichtlichen Schutzanordnungen wird nun mit Geldstrafen bis zu 500 Euro bestraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.