Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein koordiniertes europäisches Netzwerk von Binnenwasserstraßen und Küstenrouten, legt technische Mindeststandards fest und definiert das Inkrafttreten nach Ratifizierung von fünf Staaten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2009XXIV
internationales Abkommen
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
- Das Dokument definiert das E‑Wasserstraßennetz als ein koordiniertes europäisches Netzwerk von Binnenwasserstraßen, Küstenstrecken und internationalen Häfen.
- Alle genannten Wasserstraßen müssen die in Anhang III festgelegten technischen und betrieblichen Mindestanforderungen erfüllen.
- Das Abkommen tritt in Kraft, sobald fünf Staaten ratifiziert haben und mindestens eine Wasserstraße drei dieser Staaten verbindet.
- Änderungen am Abkommen können nur mit einer Zweidrittel‑Mehrheit der anwesenden Vertragsparteien beschlossen werden.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.