31. KFG‑Novelle – EU‑Umsetzung, neue Gewichts‑ und Blaulicht‑Regelungen
Ministerialentwurf vom 21.04.2009Zusammenfassung
Die Novelle passt das Kraftfahrgesetz an EU‑Richtlinien an, erweitert Gewichtsgrenzen für bestimmte Transporte, regelt Blaulicht‑Berechtigungen und erhöht den Wunschkennzeichen‑Beitrag.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie4/22/2009XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Die Definition von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen wird präzisiert, sodass Maschinen auf einem Fahrzeugfahrgestell nicht mehr darunter fallen.
- Die zulässigen Maße von Fahrzeugen umfassen nun auch Wechselaufbauten und Container.
- Für Kraftfahrzeuge mit Anhängern wird die maximale Gesamtmasse auf 44 t erhöht, wenn die hintere Achse des Anhängers doppelt bereift ist.
- Blaulicht wird künftig für alle im Sanitätergesetz genannten Rettungsorganisationen ex lege erlaubt, wodurch individuelle Bewilligungen entfallen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Novelle des KFG 1967 zur Umsetzung der EU‑Typgenehmigungs‑Richtlinie
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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