Aufstockung des Katastrophenfonds und Dürrehilfe für Landwirte 2013
Ministerialentwurf vom 17.10.2013Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht 2013 den Katastrophenfonds um 75 Mio € und stellt den Ländern bis zu 50 Mio € für Dürrehilfen zur Verfügung, wobei Landwirte pro Betrieb maximal 4.000 € erhalten können. Gleichzeitig wird eine neue Informationspflicht für Unternehmen eingeführt.Bundesministerium für Finanzen10/18/2013XXIV
Finanzausgleich
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.12.2013
- Der Katastrophenfonds wird im Jahr 2013 um 75 Mio € aus den Erträgen der Körperschaftsteuer aufgestockt, um die Liquidität für Schadensausgleiche sicherzustellen.
- Für die Dürrehilfe wird ein zusätzlicher Betrag von bis zu 50 Mio € für die Länder bereitgestellt; Bund und Länder teilen sich die Kosten je zur Hälfte.
- Eine neue Informationspflicht für Unternehmen wird eingeführt, wodurch jährlich etwa 750 000 € an Verwaltungskosten entstehen.
- Landwirte können pro Betrieb maximal 4.000 € beantragen (je 2.000 € vom Bund und 2.000 € von den Ländern), um Futtermittel zu kaufen oder Einkommensverluste auszugleichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.