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Aufstockung des Katastrophenfonds und Dürrehilfe für Landwirte 2013
Ministerialentwurf vom 17.10.2013

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht 2013 den Katastrophenfonds um 75 Mio € und stellt den Ländern bis zu 50 Mio € für Dürrehilfen zur Verfügung, wobei Landwirte pro Betrieb maximal 4.000 € erhalten können. Gleichzeitig wird eine neue Informationspflicht für Unternehmen eingeführt.
Bundesministerium für Finanzen10/18/2013XXIV
Finanzausgleich

Schwerpunkte

In Kraft ab 31.12.2013
  • Der Katastrophenfonds wird im Jahr 2013 um 75 Mio € aus den Erträgen der Körperschaftsteuer aufgestockt, um die Liquidität für Schadensausgleiche sicherzustellen.
  • Für die Dürrehilfe wird ein zusätzlicher Betrag von bis zu 50 Mio € für die Länder bereitgestellt; Bund und Länder teilen sich die Kosten je zur Hälfte.
  • Eine neue Informationspflicht für Unternehmen wird eingeführt, wodurch jährlich etwa 750 000 € an Verwaltungskosten entstehen.
  • Landwirte können pro Betrieb maximal 4.000 € beantragen (je 2.000 € vom Bund und 2.000 € von den Ländern), um Futtermittel zu kaufen oder Einkommensverluste auszugleichen.
Regierungsvorlage
Dürrehilfe‑Finanzierung 2014 – Aufstockung des Katastrophenfonds
einfache Mehrheit XXV 17.12.2013
Gesetz
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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