Einbeziehung des Luftverkehrs in das österreichische Emissionshandelssystem
Ministerialentwurf vom 06.05.2009Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Emissionszertifikategesetz auf den Luftverkehr, führt Meldungen, Überwachungskonzepte und Handelsperioden ein und regelt die Zuteilung von kostenfreien Zertifikaten sowie Sanktionen bei Nicht‑Abgabe.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/7/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Das EZG gilt ab dem 1. Januar 2010 auch für Luftverkehrstätigkeiten, wenn der Betreiber entweder eine gültige Betriebsgenehmigung hat oder Österreich ihn als Verwaltungsmitgliedstaat mit dem höchsten Emissionsschätzwert einstuft.
- Luftfahrzeugbetreiber müssen ab dem 1. Januar 2010 die CO₂‑Emissionen ihrer Flüge überwachen und bis spätestens 31. März 2011 für das Vorjahr melden; ein Überwachungskonzept ist bis zum 31. August 2009 einzureichen.
- Die erste Handelsperiode für Luftverkehrszertifikate läuft vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012, die zweite von 2013 bis 2020.
- Bis zum 31. März 2011 können Luftfahrzeugbetreiber kostenfreie Zertifikate beantragen; die Zuteilung basiert auf den im Antrag angegebenen Tonnenkilometern multipliziert mit einem EU‑Richtwert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.