Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die soziale Sicherheit zwischen Österreich und Uruguay, ermöglicht die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, garantiert Gleichbehandlung beider Staatsangehöriger und legt fest, welches Recht bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit gilt.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz11/13/2008XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der sachliche Geltungsbereich umfasst die österreichische Pensionsversicherung (außer Notariat) sowie die Kranken‑ und Unfallversicherung, und das uruguayische beitragsabhängige Rentensystem.
- Staatsangehörige beider Länder werden bei der Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften gleich behandelt; das gilt auch für Personen, die im Drittland wohnen.
- Für im anderen Staat tätige Personen gilt grundsätzlich das Recht des Beschäftigungsstaates; Ausnahmen regeln Entsendungen, Luftfahrtpersonal, Seeschiffsbesatzungen und öffentlicher Dienst.
- Versicherungszeiten aus beiden Ländern werden zusammengezählt; die Leistungen werden nach den jeweiligen nationalen Regeln berechnet, wobei ein Pro‑Rata‑Verfahren für Uruguay verwendet wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.