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Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) – Staatliche Garantien für Unternehmen
Ministerialentwurf vom 17.05.2009

Zusammenfassung

Das ULSG erlaubt dem Finanzminister, für große österreichische Unternehmen in Liquiditätsnot Garantien zu übernehmen, um deren Fortbestehen zu sichern. Die Haftung ist auf 10 Mrd. € Gesamtvolumen, maximal fünf Jahre Laufzeit und 300 Mio. € pro Unternehmensgruppe begrenzt.
Bundesministerium für Finanzen5/18/2009XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Finanzminister kann Garantien für Unternehmen übernehmen, die einen vorübergehenden Liquiditätsengpass haben.
  • Voraussetzungen für die Garantie: Sitz in Österreich, nicht im Finanzsektor, >250 Mitarbeitende, Umsatz > 50 Mio. € oder Bilanzsumme > 43 Mio. €, gesunde wirtschaftliche Basis vor dem 01.07.2008 und ein angemessenes Risikoprofil für den Bund.
  • Die Gesamthaftung des Bundes darf 10 Mrd. € nicht überschreiten; Zinsen und Kosten werden nicht mitgerechnet.
  • Anträge müssen bis zum 12. November 2010 eingereicht werden; Garantien gelten nur für Kredite in Euro, für Neukredite und maximal 300 Mio. € pro Unternehmensgruppe, Laufzeit höchstens fünf Jahre.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Unternehmensliquiditäts‑Stärkungsgesetz (ULSG)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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