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Bundeshaushaltsgesetz 2013 – Grundlagen für die Haushaltsführung
Ministerialentwurf vom 01.07.2009

Zusammenfassung

Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Organisation, Planung und Kontrolle des Bundeshaushalts, legt Verantwortlichkeiten fest und führt verbindliche Vorgaben zur Wirkungsorientierung und digitalen Verwaltung ein.
Bundesministerium für Finanzen7/2/2009XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2013
  • Der Gesetzgeber definiert die Ziele der Haushaltsführung – effiziente Mittelbeschaffung, Transparenz und Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Die Haushaltsführung ist zwischen anordnenden (haushaltsleitende) und ausführenden Organen (Buchhaltungsagentur, Zahl‑ und Wirtschaftsstellen) aufgeteilt.
  • Für neue rechtsetzende Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen muss das Einvernehmen zwischen den betroffenen Ministerien und dem Finanzministerium rechtzeitig hergestellt werden.
  • Jede neue Maßnahme muss eine wirkungsorientierte Abschätzung ihrer finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt enthalten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013
einfache Mehrheit XXIV 11.12.2009
Gesetz
Image of politician Pröll Josef, Dipl.-Ing.

Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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