Zusammenfassung
Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Organisation, Planung und Kontrolle des Bundeshaushalts, legt Verantwortlichkeiten fest und führt verbindliche Vorgaben zur Wirkungsorientierung und digitalen Verwaltung ein.Bundesministerium für Finanzen7/2/2009XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Der Gesetzgeber definiert die Ziele der Haushaltsführung – effiziente Mittelbeschaffung, Transparenz und Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Die Haushaltsführung ist zwischen anordnenden (haushaltsleitende) und ausführenden Organen (Buchhaltungsagentur, Zahl‑ und Wirtschaftsstellen) aufgeteilt.
- Für neue rechtsetzende Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen muss das Einvernehmen zwischen den betroffenen Ministerien und dem Finanzministerium rechtzeitig hergestellt werden.
- Jede neue Maßnahme muss eine wirkungsorientierte Abschätzung ihrer finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt enthalten.
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