Einführung eines Kinderbeistands in Obsorge‑ und Besuchsrechtsverfahren
Ministerialentwurf vom 21.07.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen Kinderbeistand ein, der in streitigen Obsorge‑ und Besuchsrechtsverfahren minderjährige Kinder unterstützt, informiert und als Sprachrohr vor Gericht agiert. Das Bundesministerium für Justiz bzw. die Justizbetreuungsagentur bestellt die Beistände; die Kosten (ca. 1 000 € pro Fall) tragen grundsätzlich die Eltern, bei Bedarf kann Verfahrenshilfe beantragt werden.Bundesministerium für Justiz7/22/2009XXIV
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Ein Kinderbeistand wird für Minderjährige unter 14 Jahren bestellt, wenn die elterliche Auseinandersetzung stark ist und geeignete Personen verfügbar sind.
- Der Kinderbeistand informiert das Kind über den Verlauf des Verfahrens, hält regelmäßigen Kontakt und darf dessen Meinung im Einvernehmen mit dem Kind dem Gericht vortragen.
- Der Kinderbeistand hat Anspruch auf Akteneinsicht, muss über alle Termine informiert werden und darf an mündlichen Verhandlungen teilnehmen sowie das Kind zu Beweisaufnahmen begleiten.
- Die Bestellung endet mit der rechtskräftigen Entscheidung, kann jedoch verlängert werden, wenn weitere Verfahren für dasselbe Kind noch laufen.
Dokumente (PDFs)
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