Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein öffentliches, kostenfreies Schadstoff‑ und Verbringungsregister (PRTR) ein, das Unternehmen verpflichtend melden müssen; Hinweisgeber erhalten Schutz vor Benachteiligung.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/10/2009XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein nationales, internetbasiertes Schadstoff‑ und Verbringungsregister (PRTR) wird eingerichtet, das öffentlich, kostenlos und in Zusammenarbeit zwischen den Ministerien für Land‑ und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft, Familie und Jugend betrieben wird.
- Das Register enthält Daten zu Freisetzungen von mindestens 86 Schadstoffen, zu deren Verbringung sowie zu diffusen Quellen; die Angaben werden jährlich aktualisiert und nach zehn Jahren gelöscht.
- Ein Hinweisgeber (Informant) darf nicht benachteiligt werden, wenn er Verstöße gegen das PRTR‑Regelwerk meldet; die Behörden dürfen ebenfalls keine Repressalien gegenüber Hinweisgebern anwenden.
- Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist gemeinsam mit dem Minister für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Ausführung des PRTR verantwortlich.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.