Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes mit erweiterten Wahl- und Schutzmöglichkeiten
Ministerialentwurf vom 25.08.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ein, erhöht die individuelle Zuverdienstgrenze und verkürzt die Mindestbezugsdauer, während er zusätzliche Schutzregelungen für Härtefälle schafft.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend8/26/2009XXIV
Familie
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2010
- Bei Wegfall des gemeinsamen Haushalts (z. B. Tod, Gewalt, Haft) verlängert sich die Bezugsdauer des anderen Elternteils um die Dauer der Verhinderung, maximal jedoch um zwei Monate.
- Eine individuelle Zuverdienstgrenze von 60 % der maßgeblichen Einkünfte wird eingeführt; dabei werden Kapital‑, Miet‑ und sonstige Nebeneinkünfte nicht mehr als Zuverdienst berücksichtigt.
- Das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) wird mit 80 % des letzten Nettoeinkommens (max. 66 € täglich) ausbezahlt; es gilt für Eltern, die in den sechs Monaten vor der Geburt erwerbstätig waren.
- Die Mindestbezugsdauer wird von drei auf zwei Monate reduziert, wodurch Eltern flexibler zwischen den Varianten wechseln können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.